Bürgerbegehren unzulässig!
Möseraner Gemeinderat erklärt -
Bürgerbegehren für unzulässig!
Auf der Sitzung des Gemeinderates am 16.07.2013 wurde das Bürgerbegehren zur Übertragung der Kitas Regenbogen (Körbelitz) und MS Piratenclub (Möser/Schermen) (News aufrufen...) an die Kinderzentrum Kunterbunt gGmbH für unzulässig erklärt.
Der Gemeinderat folgt damit der Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht des Landkreises Jerichower Land, dass das Bürgerbegehren - trotz formeller Korrektheit und ausreichender Unterschriften - keine wichtige Gemeindeangelegenheit beinhaltet.
Das Abstimmungsergebnis war 11:5 für die Unzulässigkeit des Begehrens.
Nach Aussage der Initiatoren des Bürgerbegehrens werden nun weitere rechtliche Schritte geprüft.
Mehr zum Thema Übertragung in freie Trägerschaft finden Sie auch im Pressespiegel: hier aufrufen...
[UPDATE 17.07.2013] Auf der Internetseite der Volksstimme ist neben dem Artikel zur Gemeinderatssitzzung auch eine Umfrage zu finden, ob diese Entscheidung des Gemeinderates gerechtfertig sei.
Antwortmöglichkeiten:
Ja - Entscheidung ist gerechtfertig, Bürgerbegehren ist unzulässig!
Nein - Entscheidung ist nicht gerechtfertig, Bürgerbegehren ist zulässig!
Hier geht es zum Volksstimme-Artikel inkl. der Umfrage: Artikel aufrufen...
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